Eröffnet wurde das Studio im September 1997 in Itzehoe. Zuvor hatte ich in der "Ältesten Tätowierstube in Deutschland" mein Handwerk zum Piercer und Tätowierer erlernt.
Nach ca. 2 Jahren habe ich das Studio in die Räume am Sandberg 33 verlegt. Zwischendurch habe ich bei "Extreme Tattoos" in El Arenal auf Mallorca und bei "Pain and Pleasure" in Sandusky/Ohio als Gasttätowierer gearbeitet. Anlässlich des 10 jährigen Bestehens habe ich letztes Jahr die Räumlichkeiten einem neuen Look angepasst.

Grundphilosophie des Ladens ist es offen und ehrlich Erfahrung und Fachwissen mit grundsolidem Handwerk zu kombinieren.
Die langfristige Zufriedenheit des Kunden ist mir wichtig.


Tätowiert werden alle Stilrichtungen. Vom einfachen Muster bis zum Portrait vom Foto ist alles möglich. Ich stelle auf Kundenwunsch auch gerne Motive zusammen und versuche immer eine Lösung zwischen Kundenwunsch und umsetzbarer Tätowierung zu finden. Aufarbeiten älterer Tattoos und Übertätowieren unliebsamer Jugendsünden biete ich genauso an.

Beim Piercen gilt für mich die Grundregel "Sauber und mit Sinn". Das heisst lieber in Ruhe mit Terminabsprache als "spontan" in der Mittagspause. Lieber mal ein Piercing ablehnen, als das die Kunden mit gesundheitlichen Folgeschäden leben müssen. Grundsätzlich pierce ich keine Kinder unter 14 Jahren. Ich biete neben den meisten klassischen Bodypiercings auch Dermal Anchors und Intimpiercings an.

Hygiene ist die oberste Priorität in unserm Beruf.
So mancher Kunde hat dies in der Vergangenheit schon zu hören bekommen, wenn er ungefragt in den Hygienebereich hinter dem Tresen eintreten wollte. Herzstück unseres Ladens ist ein Autoklav der die neue EU-Norm 13060 erfüllt und eine medizinische Instrumentenaufbereitung nach RKI Empfehlung. Bei jedem Kunden wird ausschliesslich sterilisierte und verpackte Materialien verwendet. Jeder Kunde bekommt eine Nachsorgebehandlung in schriftlicher Form.

Weitere Informationen zu meinen Arbeiten findet Ihr hier auf meiner Seite. Klickt Euch durch oder schaut einfach mal vorbei.

Madison

Hygiene

Hygieneplan für Tattoo- und Piercing-Studio
Das Tätowieren und Piercen ist neben anderen gesundheitlichen Risiken insbesondere mit dem Risiko einer Infektion verbunden. Deshalb sind die gleichen hygienischen Anforderungen zu stellen wie bei vergleichbaren, aber medizinisch indizierten Eingriffen, obwohl Piercing nach Ansicht der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer keine ärztliche Tätigkeit ist.
Der Piercer oder Tätowierer muß über ein ausreichendes medizinisches Wissen verfügen, um den Eingriff sachgerecht durchführen und auf Komplikationen adäquat reagieren zu können.

Räumliche Anforderungen
Der Eingriffsraum ist von anderen Warte- oder Durchgangsräumen  abzutrennen. Neben dem Eingriffsraum muß mindestens ein weiterer Bereich als Wartezone vorhanden sein. Für die Entsorgung und Aufbereitung benutzter Instrumente ist ein separater Raum notwendig. Eine Instrumentenaufbereitung im Eingriffsraum ist nicht erlaubt. Die Einrichtung des Eingriffsraumes ist auf das Notwendigste zu beschränken. Alle Einrichtungsoberflächen wie die von Behandlungsstuhl oder Behandlungsliege, aber auch die der Arbeitsflächen, Wände bis zu einer Höhe von 2 m und Fußböden müssen nass zu reinigen und zu desinfizieren sein. Handwaschbecken sind vorzugsweise in einem Nebenraum zu installieren. Ist dies nicht möglich, ist das Waschbecken so weit entfernt von der Behandlungseinheit zu installieren, dass keine zusätzliche Infektionsgefahr durch Spritzwasser oder Verbreitung insbesondere von Nasskeimen besteht. Waschplätze sind mit Wandspendern für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie einem Abwurf für die Handtücher auszustatten.

Eine Toilette sollte vorhanden sein. Diese kann vom Tätowierer sowie Kunden genutzt werden. Außerdem ist eine Handwaschmöglichkeit mit Seifenspender und Einmalhandtüchern vorzusehen. Tiere sind in der Einrichtung nicht gestattet


Vorbereitung des Kunden
Das Eingriffsgebiet ist so weit freizulegen, daß eine Kontamination durch Kleidungsstücke zuverlässig vermieden wird. Der unmittelbare Eingriffsbereich und seine Umgebung sind zu desinfizieren, nötigenfalls vorher zu reinigen. Hierzu sind nicht flusende Papiertücher zu benutzen, die nicht sterilisiert sein müssen, falls sie aus einer Originalverpackung entnommen werden. Möglich sind auch Papiereinmalhandtücher aus einem Handtuchspender. Papiertücher von einer sogenannten Küchenrolle sind nur dann zu gebrauchen, wenn sie vor Beginn des Arbeitstages bzw. einzelnen Tätowiervorgangs von der Rolle abgerissen werden und so am Arbeitsplatz zu lagern sind, dass ein Aufnehmen einzelner Tücher möglich ist. Übriggebliebene Papiertücher, die auf dem Arbeitstisch bereit gelegen haben bzw. mit den Händen in Berührung gekommen sein könnten, gehören nach Beendigung des Tätowiervorgangs in den Abfall. Zur Zwischenreinigung der Haut des Kunden wird in der Regel nicht schäumende Reinigungslösung aus einer Sprühflasche benutzt. Die Sprühflasche wird am sinnvollsten mit einem Einmalplastikbeutel abgedeckt. Dabei wird die Sprühdüse durch eine abgeschnittene Ecke des Plastikbeutels gesteckt. Nach Beendigung des Tätowiervorgangs am Kunden gehört der Plastikbeutel in den Abfall. Alternativ kann die Flasche auch am Ende des Tätowiervorgangs gründlich mit Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Zur Hautdesinfektion ist auf ein Präparat aus der aktuellen Desinfektionsmittelliste der VAH (Verbund für angewandte Hygiene) - im Ausnahmefall bei meldepflichtigen übertragbaren Infektionskrankheiten - aus der Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften anerkannten Desinfektionsmittel und Verfahren zurückzugreifen. Bei der Desinfektion ist eine satte Benetzung der Haut bzw. Schleimhaut mit dem Präparat erforderlich. Die erforderliche Einwirkzeit ist einzuhalten und ist abhängig von Präparat und Einsatzort. Bezüglich der Einwirkzeit sind die Angaben des Herstellers bzw. die der VAH-Liste zu beachten


Vorbereitung des Tätowierers / Piercers

Von seiner Kleidung, insbesondere von den Ärmeln, darf keine Infektionsgefahr ausgehen. Eine hygienische Händedesinfektion vor dem Eingriff ist notwendig Zur Desinfektion der Hände muss eine zur Benetzung der Hände ausreichende Menge (3 – 5 ml) Desinfektionsmittel entnommen werden. Die Einwirkungszeit des Mittels richtet sich nach Angaben des Desinfektionsmittelherstellers. Sie muss wenigstens 30 sec. betragen. Das Mittel wird bis zur Trocknung auf den Händen verrieben. Sollte das Desinfektionsmittel innerhalb der 30 Sekunden eingetrocknet sein, so sind die Hände nochmals zu benetzen. Dabei müssen Daumen, Fingerkuppen, Nagelfalze und Fingerzwischenräume besonders berücksichtigt werden. Desinfektionsmittel dürfen niemals auf nasse Hände gegeben werden, weil sie dabei verdünnt und unwirksam gemacht werden können. Ein Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor der hygienischen Händedesinfektion sollte unter allen Umständen unterlassen werden. Zur Pflege der Hände sollte mehrmals täglich eine schnell einziehende Fettcreme verwendet werden. Die hygienische Händedesinfektion ist nach der Standard Einreibemethode für die hygienische Händedesinfektion gem. CEN pr. EN 1500 wie folgt durchzuführen:

  • Handfläche auf Handfläche
  • Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem Handrücken
  • Handfläche auf Handfläche mit verschränkten gespreizten Fingern
  • Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handfläche mit verschränkten Fingern
  • Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken Handfläche und umgekehrt
  • Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt


Vorbereitung des Eingriffs
Alle Materialien und Implantate müssen steril, verträglich und dürfen nicht allergiesierend sein. Sterilverpackungen sind sachgerecht und erst unmittelbar vor Benutzung zu öffnen und auf steriler Unterlage abzulegen. Die benötigten Instrumente und Implantate müssen auf einer sterilen und trockenen Unterlage bereitgestellt werden Lokalanästhetika dürfen nur von Ärzten oder Heilpraktikern injiziert werden
(siehe Urteil Hess. Verwaltungsgerichtshof vom 02.02.2000)


Nach dem Eingriff

Je nach Bedarf ist ein Verband oder Wundschnellverband anzulegen. Das während des Eingriffs angefallene Verbrauchsmaterial ist sofort vorschriftsgemäß zu entsorgen (Vorschrift der Berufsgenossenschaften,TRBA 250/BGR 250 " Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", Kapitel 7.3.1). Dabei ist sicherzustellen, dass dritte Personen sich nicht verletzen oder mit Körperflüssigkeiten, insbesondere mit Blut, kontaminieren können. Es ist ein gut zu reinigender Abfalleimer mit Deckel direkt am Arbeitsplatz erforderlich. Der Deckel ist immer verschlossen zu halten und muss per Fußdruck bedient werden können. Einmalrasierer können ebenfalls im Abfalleimer entsorgt werden. Die Dokumentation des Eingriffs ist in geeigneter Form und dauerhaft zu führen, die Dokumente sind 10 Jahre aufzubewahren. Eine adäquate Nachsorge und Behandlung ggf. mit Überweisung zu einer entsprechenden Klinik oder Praxis bei Komplikationen muss jederzeit, auch nachts, sichergestellt sein

 

Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Einrichtungsgegenständen
Nach jedem Eingriff sind alle möglicherweise verschmutzten bzw. kontaminierten Oberflächen von Raum und Einrichtungsgegenständen vorschriftsmäßig in Form einer Wischdesinfektion mit einem VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Das Scheuer-Wisch-Verfahren mit einem aldehydhaltigen und nachgewiesen wirksamem Desinfektionsmittel ist Methode der Wahl. Das Ultraschallgerät, das Netz- und Steuergerät wie auch der Elektromotor und die Kabel selbst sind bei den Desinfektionsmaßnahmen mit zu berücksichtigen z. B. durch Abwischen mit einem mit Desinfektionslösung getränkten Lappen bzw. an schlecht zugänglichen Stellen durch Einsprühen mit der Desinfektionslösung. Dabei ist besonders auf die Desinfektion der Bedienungsknöpfe und Schalter zu achten. Eine zum Teil recht einfache Methode besteht auch darin, die Geräte während des Tätowiervorgangs soweit wie möglich mit Einmalplastiküberzügen abzudecken, die nach Beendigung des Tätowiervorgangs in den Abfall kommen.

Instrumentenaufbereitung
Alle Geräte und Instrumente, die an der Haut des Kunden eingesetzt werden, insbesondere Nadelstange und Maschine müssen nach Beendigung der Tätowierung sofort in eine Instrumentendesinfektionsmittellösung gelegt werden und dürfen dieser erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Einwirkungszeit entnommen werden. Es ist hierbei darauf zu achten, dass ein Mittel mit einer möglichst geringen Einwirkzeit (z. B. ca. 15 Minuten – siehe Herstellerangaben) gewählt wird.   Die Desinfektionslösung ist täglich frisch anzusetzen. Das Instrumentendesinfektionsmittel ist bei Belastungen mit Blut und Eiweißstoffen sofort zu wechseln. Ansonsten ist eine Standzeit gemäß Herstellerangaben einzuhalten. Bei Einlegen der Instrumente in die Lösung ist darauf zu achten, dass das Instrumentarium vollständig von der Lösung benetzt wird. Es dürfen weder Teile aus der Lösung ragen, noch Luftblasen vorhanden sein. Gelenkinstrumente sind grundsätzlich im geöffneten Zustand in die Lösung einzubringen. Desinfektionsmittelwannen sollten einen Deckel haben, damit mögliche Ausdunstungen die Raumluft nicht belasten. Nach erfolgter Desinfektion sind die Instrumente gründlich unter fließendem Wasser abzuspülen, danach sorgfältig zu reinigen und abzutrocknen. Anschließend erfolgt die Sterilisation. Bis zu ihrem Einsatz am Kunden sind sterilisierte Instrumente staubdicht, trocken und verschlossen aufzubewahren bei Einhaltung der Lagerfristen ( max. 6 Monate). Dringend empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalinstrumenten, z. B. Einmalskalpellen, Lanzetten, Kanülen o.ä.. die nach der Behandlung unschädlich zu beseitigen sind Nadeln sind grundsätzlich einmal zu verwenden, da diese sehr schlecht zu reinigen sind und somit eine Übertragung von Krankheitserregern begünstigt werden kann. Zum Reinigen der Nadeln während des Tätowiervorgangs ist im Ultraschallreiniger ein Einmalplastikbecher mit einem farblösenden Reinigungsmittel zu benutzen. Das Reinigungsmittel wird nach Beendigung des Tätowiervorgangs über den Ausguss entsorgt, der Plastikbecher kommt in den Abfall.
Laut TRBA 250/BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ 1, Kapitel 4.2.5, sind zum Desinfizieren und Reinigen von Instrumenten, Geräten und Flächen feste, flüssigkeitsdichte Handschuhe zu tragen. Das Desinfektionsmittel wird grundsätzlich mit kaltem Wasser angesetzt


Sterilisationsverfahren
Alle steril benötigten Instrumente und Implantate sind vor Gebrauch sachgerecht zu sterilisieren, sofern sie nicht steril geliefert und verpackt zur Verfügung stehen. Die Verwendung von sterilem Einmalmaterial wird empfohlen. Die Dampfsterilisation ist der Heißluftsterilisation vorzuziehen. Dies sollte bei der Beschaffung von Instrumenten und Materialien beachtet werden. Nur die Dampfsterilisation gewährleistet auch eine sichere Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern und ermöglicht eine automatische Kontrolle bzw. Dokumentation. Die Heißluftsterilisation ist im Klinik- und Laborbereich nicht mehr zulässig.

Dampfsterilisation:
Gereinigte Instrumente werden hierfür nach der Trocknung in dampfdurchlässiges Sterilisierpapier verpackt bzw. in eine Sterilisierfolie eingeschweißt. Die Dampfsterilisation erfolgt üblicherweise bei 134 °C mit einer Einwirkungszeit von fünf Minuten bei 2 bar über Normaldruck oder bei 121°C mit einer Einwirkungszeit von 20 Minuten bei 1 bar über Normaldruck. Zu beachten ist, dass die Betriebszeit (ca. 1 Stunde) wesentlich länger ist als die eigentliche Einwirkungszeit (siehe Herstellerangaben). Die Durchführung der Sterilisation ist nachvollziehbar zu dokumentieren, die Dokumente sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Nach der Dampfsterilisation muss das Sterilgut einschl. Verpackung trocken sein. Feuchtes Sterilgut nach abgeschlossener Sterilisation ist als unsteril zu betrachten und darf nicht eingesetzt werden Das Sterilgut muss stets mit dem Sterilisierdatum und einem Behandlungsindikator versehen werden. Zudem sind die Sterilisationsverfahren nach 400 Chargen, jedoch mindestens halbjährlich mittels Bioindikatoren auf Wirksamkeit zu überprüfen. Nachweise der Überprüfung mittels Bioindikatoren sind aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt – bei der infektionshygienischen Überwachung nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorzulegen. Nach der Sterilisation muss das Sterilgut staubgeschützt bei Einhaltung der Lagerfristen (maximal 6 Monate) in einem Schrank oder in einer Schublade gelagert werden.


Kleidung
Die Kleidung des Piercers/Tätowierers soll diesen schützen und darf den Kunden nicht gefährden. Schutzhandschuhe sind zu tragen, wenn der Kontakt mit Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut oder anderen potentiell infektiösen Materialien nicht ausgeschlossen werden kann (TRBA 250/BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“, Kapitel 4.2.6). Die Handschuhe sind nach jedem Eingriff zu wechseln. Haare sind mit einem geeigneten Kopfschutz vollständig zu verdecken. Langes Kopfhaar ist zusammenzubinden. Schutzkittel/-schürzen sind zu tragen, wenn mit einer entsprechenden Verschmutzung zu rechnen ist


Schutzimpfung
Allen Mitarbeitern wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B dringend empfohlen. Außerdem wird aufgrund des Verletzungsrisikos eine Schutzimpfung gegen Tetanus empfohlen.


Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Vom 20. Juli 2000, BGBl. I Nr. 33, Seite 1045 ff
Gesetz über Medizinprodukte (MPG)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 I Nr. 52 S. 1963, vom 09.08.1994)
Neufassung: BGBl. 2002 Teil I Nr. 58 S.3146, ausgegeben zu Bonn am 20. August 2002
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinproduk-ten (MedProdBetreibV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), geändert durch Artikel 288 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2340) Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten NW (HygieneVerordnung) Vom 9. Januar 2003 (GV NRW Nr. 6 vom 21.02.03 S. 56, 5.4.2005 S. 351)
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie)
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
Elsevier, Urban & Fischer Verlag - München - Jena
( Bereich Infektionsschutz - Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene)

Instrumentenaufbereitung

Instrumentenaufbereitung im Studio

Auszug aus der Verordnung:

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

§ 2 (5) Der Anwender hat sich vor der Anwendung eines Medizinprodukts von der

Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie die sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweise zu beachten…

§ 5 (1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.

§5 (2) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung

kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird….

Praktisch wird dies bei mir im Laden so umgesetzt:

Nach Gebrauch werden die benutzten Tätowier und/oder Piercingnadeln in Abwurfbehältern entsorgt. Eine Aufbereitung oder Neubenutzung ist ausgeschlossen!

Griffstücke, Klammern, Scheren, Pinzetten (Instrumente) werden 20 Minuten in einem Ultraschallbad mit einer 1% Lösung mit Edisoniteschnellreiniger von groben Verschmutzungen gereinigt.
Danach erfolgt die Desinfektion im Tauchbad mit Gigasept Intru AF in 3% Lösung für 20 Minuten.
Die desinfizierten Medizinprodukte werden unter fließenden Wasser abgespült.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tattoo & Piercing Studio Itzehoe

  1. Zum Tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form eines persönlich anwesenden Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter 16 Jahren werden nicht tätowiert. Wir tätowieren nur nach Terminabsprache.
  2. Wir piercen nur Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form eines persönlich anwesenden Erziehungsberechtigten. Für ein Piercing ist ein telefonischer Termin nötig.
  3. Wir tätowieren oder piercen keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV).
  4. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive.
  5. Die Tattoo-Motive können aus unserer großen Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Gerne verändern wir auch die Vorlage nach euren Wünschen.
  6. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, wir zeichnen natürlich auch für euch individuell.
  7. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.
  8. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive kleinerer Nacharbeiten. Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
  9. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 €, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 2 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können.
  10. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
  11. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
  12. Wir verwenden nur sterile Nadeln (zum Tätowieren) und Einwegnadeln (zum Piercen). Außerdem beachten wir selbstverständlich die üblichen Hygienevorschriften.
  13. Wir informieren euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos oder Piercings.
  14. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege